Altersinitiative vom Gemeinderat als ungültig erklärt
Die sich schon länger in Arbeit befindliche Einzelinitiative wurde am 24. April 2019 von Beatrice Rinderknecht eingereicht.
Der zusätzliche Artikel 46a in der Gemeindeordnung schafft die Grundlagen, nach denen sich alle heutigen und zukünftigen Planungen im Altersbereich richten.
· Alle Einrichtungen im Altersbereich (Alters- und Pflegeheime, Alterswohnungen, Pflegewohngruppen, Tagesheime etc.) bleiben im Besitz der Gemeinde.
· Die Gemeinde betreibt die Einrichtungen selber oder im Verbund mit anderen Gemeinwesen oder gemeinnützigen Organisationen.
· Exklusive Einrichtungen für die oberste Einkommensschicht sind mit diesem Artikel ausgeschlossen, auch auf dem Areal «Pflegeheim am See», das allen Bevölkerungsschichten weiterhin offen stehen muss.
Über die eingereichte Einzelinitiative wird an der Urne abgestimmt. Der Zeitpunkt ist noch offen.
Initiativtext
Einrichtungen und Angebote im Altersbereich
1) Die Gemeinde Küsnacht hält ihre Alters- und Pflegeheime sowie die Wohnungen im Altersbereich (auch in altersgemischten oder gemeinschaftlichen Wohnformen) im Eigentum.
2) Die Gemeinde betreibt ihre Einrichtungen und Angebote im Altersbereich selbst, im Verbund mit anderen Gemeinwesen oder durch gemeinnützige Organisationen.
3) Alle Einrichtungen und Angebote im Altersbereich stehen allen Bevölkerungsschichten zur Verfügung