Die Tobelbrücke vor Gericht

Die Vorarbeiten waren geleistet, die Hindernisse vom Gemeinderat aus dem Weg geräumt und da sagte auch die Öffentlichkeit, also die Gemeindeversammlung, Ja zum Geschenk einer Hänge- bzw. Spannbrücke über das Küsnachter Tobel. Zahlen muss die Gemeinde nur Unterhalt und Folgekosten, die 1.1 Mio Franken für den Bau werden von einem Gönner gespendet.

 

Die Argumente pro und contra Brücke wogten im Vorfeld der Abstimmung hin und her. Neben sachlichen Anliegen ging es auch um persönliche Vorlieben. Insbesondere wurde aber die Bedeutung des Küsnachter Tobels als Naturraum sehr unterschiedlich eingeschätzt. Den einen genügt die gegebene Natur zur Erholung, sie empfinden eine Brückenschneise hoch über dem Wanderweg als störend; andere wollen das Vorhandene „entwickeln“, ihnen bieten Bach und Wald allein nicht genug und so wünschen sie sich eine zusätzliche Attraktion. Zwei Vorstellungen über das, was wir gesellschaftlichen Fortschritt nennen, trafen unversöhnlich aufeinander.

 

Nach einer vorgängigen Einwendung an den Gemeinderat im Juli 2018 hat die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz einen Rekurs gegen das Vorhaben beim Baurekursgericht eingereicht. Es wird argumentiert, dass der Eingriff nicht mit dem Schutzbedürfnis des Naturraums und den gesetzlichen Bestimmungen in Einklang stehe und eine Brücke an diesem Ort keinem öffentlichen Interesse entspreche. Oder anders: der Bau der Brücke entspringe einem privaten Wunsch. Diesem Argument kann zugestimmt werden, wollte doch der Spender mit der Brücke das Andenken an seine verstorbene Frau öffentlich festhalten. Allerdings hat der Gemeinderat zusammen mit der befürwortenden Seite aus dem offerierten Denkmal – das in ein „Landschaftsschutzobjekt von regionaler Bedeutung“ zu liegen käme – rasch ein öffentliches Bedürfnis gemacht. Es wurde von der Verbindung zweier getrennter Quartiere gesprochen. Vom schönen Erlebnis für an den Rollstuhl gebundene Menschen. Vom Zeitgewinn, möchte man mit dem Hund auch auf der anderen Tobelseite spazieren gehen. Vom allgemeinen Nutzen für Gesundheit und Umwelt, weil dank der Brücke mehr Leute diesen Weg gehen würden und umso weniger mit dem Auto wegfahren müssten. Nicht zuletzt wurde hervorgehoben, der Wunsch nach einer solchen Brücke in Küsnacht sei immer wieder schon geäussert worden.

 

Als Kind war ich in den 1950er und 60er Jahren oft im Bach und entlang seinen Seitenarmen mit Kameraden oder meinen Geschwistern unterwegs. Ich kann mich nicht an alle Abenteuer erinnern, aber es ist gut möglich, dass ich mehr als einmal in den Himmel blickte und dachte: eine Seilbrücke über den Bach wäre doch das Grösste! Dass jedoch etwas „Trennendes“ von den rutschigen Hängen mit ihren Felsbändern und -vorsprüngen oder von den geheimnisvollen Wasserbecken zwischen lichten und schattigen Waldpartien ausgehen könnte, das ist mir bestimmt nie in den Sinn gekommen. Unser Tobel ist schlicht eine natürliche geomorphologische Fügung, die schon den Römern bekannt war, als sie in der Gegend des heutigen Schützenhauses die Gebäude mit dem Namen „Chusenacho“ bauten. Alle späteren ‚chusenachter’ Generationen haben mit dem Tobel ihren Weg und Frieden gefunden, nicht zuletzt dank dem Bau der vielen Schwellen, nachdem der Dorfkern zweimal – 1778 und 1878 – von gestauten Wasserfluten verwüstet wurde. Dann wurde das Automobil erfunden und in den 1960er Jahren wollte man zur Entlastung der Seestrasse eine Höhenstrasse bauen. Sie hätte genau an der Stelle zwischen Schübelweiher und Fuchslöcher (bzw. heutige Familiengärten) das Tobel durchschnitten, an der die Spannbrücke geplant ist. Niemand trauert diesem abgelehnten Vorhaben nach. Im Gegenteil, der Bachlauf vom Horn bis zur Guldenen und zur Chaltenstein-Mulde ist ein zusammenhängendes Stück Natur geblieben, das bei Alteingesessenen und Neuzuzügern gleichermassen beliebt ist. So sehr, dass die ganz unterschiedliche „Nutzung“ demnächst vielleicht eingeschränkt werden muss. Die Grenze, wo das polysportiv ausgelebte Erholungsbedürfnis der Leute den angepeilten Erholungsraum zu zerstören beginnt, ist erreicht.

 

Seit der Gemeindeversammlung ist einiges Wasser den Dorfbach hinuntergeflossen und auch Zeit. Gibt es neue Argumente für oder wider die Brücke? Ich kann nicht verhehlen, dass ich im geplanten Vorhaben nie eine „Attraktion“ erkennen konnte, auch wenn mir Hängebrücken im alpinen Raum zum Teil sehr gefallen. Vielmehr kam mir im Küsnachter Tobel als bildlicher Vergleich das Nasen- oder Lippenpiercing in einem jugendlichen Gesicht in den Sinn. Man erkennt darin sofort die vergängliche Mode, oder etwas gehobener ausgedrückt: den Zeitgeist. Das mag für kurze Zeit als Zeichen einer Zugehörigkeit adrett und lustig sein. Sobald aber der oder die Jugendliche der Mode überdrüssig wird: das Ringlein ist weg! Die Brücke hingegen bleibt.

 

Es kommt noch etwas dazu: Der Spender des Bauwerks wird selber nie über „seine“ Brücke schreiten können, er ist kurze Zeit nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung gestorben. Wenige kannten ihn, kaum jemand kannte seine Gattin, an die mit der Brücke erinnert werden soll. An wen oder was würde uns also die Brücke noch erinnern? Vielleicht doch vor allem an ein gespaltenes Dorf? Jedoch nicht aufgrund eines Bachgrabens gespalten, sondern aufgrund unterschiedlicher Haltungen gegenüber der Natur. Wer möchte dieses „Denkmal“ – samt seinem jährlichen Unterhalt?

 

Es war nicht die Kraft der zum Teil weit hergeholten Argumente, die eine Versammlungsmehrheit für den Brückenbau stimmen liess. Viel mehr hat der „Gratis-Faktor“ seine Wirkung getan und Vorlieben geweckt: Man könnte dank Brücke auch mal Tennis auf der anderen Seite des Tobels spielen – ohne ins Auto zu steigen. Enkel und andere Kinder würden von der Brücke aus ihre Begeisterung für die Natur entdecken. PfadfinderInnen und hockeyspielende Jugendliche würden aufs Mama-Taxi verzichten, Allmendler und Allmendlerinnen würden häufiger ihre betagten Angehörigen in der Tägerhalden besuchen .... wirklich? Nun, ich meine nicht, mit der Wiederholung einer bereits einmal geführten Diskussion seien die Brückenbegeisterten umzustimmen. Aber an der besagten Gemeindeversammlung haben ja nur 600 Stimmberechtigte teilgenommen. Vielen Küsnachterinnen und Küsnachtern war die Sache nicht so wichtig. Müssten sich jedoch die damals Abstinenten heute dazu äussern, wäre es gut denkbar, dass sie sich gerne einer sozusagen objektiven Beurteilung anschliessen möchten: Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz als unabhängige und aussenstehende Instanz hat vielleicht doch den kühlsten Blick bewahrt. Selbst wenn das Baurekursgericht als erste Instanz die Beschwerde abweisen würde: Wollen wir uns wirklich dem schon wieder abklingenden Hängebrücken-Boom mit einem Goldküsten Tobel-Piercing noch anschliessen? Um es dann bald zu bereuen, wenn auch noch Herrliberg, Uetikon, ....  ihre Brücken gebaut haben?

 

Sein lassen – in Zeiten unsicherer Entwicklung und auch unter dem Aspekt von Weltverbrauch ist das häufig eine sehr gute Devise! Küsnacht fehlt es nicht an Attraktionen.

 

 

Jakob Weiss

Guest User