Einzelinitiative Häfeli
Gemeinde Küsnacht - Einzelinitiative
Änderung der Küsnachter Gemeindeordnung vom 26. November 2017 (in Kraft seit 1. Juli 2018) im Zusammenhang mit den Finanzbefugnissen des Gemeinderates. Antrag: Die Zuständigkeit des Gemeinderates für den Verkauf von Grundeigentum, die Belastung von Grundstücken mit beschränkten dinglichen Rechten oder den Verzicht auf beschränkte dingliche Rechte bei Grundeigentum im Finanzvermögen im Wert von bis und mit Fr. 5'000'000.- soll auf den Wert von bis und mit Fr. 2'000'000.- im Einzelfall herabgesetzt werden. Dementsprechend sei die Gemeindeordnung wie folgt anzupassen: Finanzbefugnis Gemeindeversammlung: Art. 14 Abs. 1 Die Gemeindeversammlung beschliesst über: Ziff. 5. den Erwerb von Grundeigentum und von beschränkten dinglichen Rechten im Wert von mehr als Fr. 10'000'000.– im Einzelfall sowie den Verkauf von Grundeigentum, die Belastung von Grundstücken mit beschränkten dinglichen Rechten oder den Verzicht auf beschränkte dingliche Rechte im Wert von mehr als Fr. 2'000'000.– (bisher Fr. 5'000'000.-) im Einzelfall bei Grundeigentum im Finanzvermögen. Finanzbefugnisse Gemeinderat: Art. 20 Abs.1 Der Gemeinderat ist zuständig für: Ziff. 4. den Erwerb von Grundeigentum und von beschränkten dinglichen Rechten im Wert von bis und mit Fr. 10'000'000.- im Einzelfall sowie den Verkauf von Grundeigentum, die Belastung von Grundstücken mit beschränkten dinglichen Rechten oder den Verzicht auf beschränkte dingliche Rechte im Wert von bis und mit Fr. 2'000'000.- (bisher Fr. 5'000'000.-) im Einzelfall bei Grundeigentum im Finanzvermögen. Rückblick: An der Urnenabstimmung vom 26.11.2017 hat die Stimmbürgerschaft über die Zusammenführung der politischen und der Schulgemeinde und über die neue Gemeindeordnung abgestimmt. Sie wurde per 1. Juli 2018 vom Regierungsrat in Kraft gesetzt. Bestandteil des Gesamtpaketes war die Erhöhung der Finanzkompetenz des Gemeinderates für die Veräusserung von gemeindeeigenen Grundstücken und Liegenschaften im Finanzvermögen auf Fr. 5'000'000.- im Einzelfall. - 2 - Warum soll jetzt wieder rückgängig gemacht werden, was die Gemeinde vor Kurzem beschlossen hat? • Im Rahmen der Urnenabstimmung gab es keine Möglichkeit, über diesen einzelnen Punkt abzustimmen. • Man wollte die neue GO wegen diesem Punkt nicht blockieren. • Der GR hat schon damals durchblicken lassen, dass man über die Finanzkompetenz nochmals abstimmen könne. • Die Erhöhung der Finanzkompetenzen für die Veräusserung von gemeindeeigenen Grundstücken und Liegenschaften im Finanzvermögen hat schon vor der Abstimmung zu Diskussionen und ablehnenden Leserbriefen geführt. Begründung Mit meinem Antrag möchte ich erreichen, dass Immobiliengeschäfte über 2 Mio Franken im Zusammenhang mit Grundstücken und Liegenschaften, die sich im Besitz der Gemeinde befinden, oder an denen die Gemeinde Rechte besitzt, auch künftig dem Küsnachter Souverän zur Beurteilung vorgelegt werden. Es ist nicht ersichtlich, warum der Gemeinderat von Küsnacht höhere Kompetenzen benötigt als andere Gemeinden im Bezirk. Mit der aktuell geltenden Finanzkompetenz von Fr. 5'000'000.- könnte ein künftiger Gemeinderat theoretisch einen Grossteil der Küsnachter Liegenschaften und Landreserven freihändig verkaufen - quasi das Tafelsilber verscherbeln - um die Gemeindefinanzen aufzubessern. Dies widerspricht diametral der Liegenschaftenpolitik und -strategie der Gemeinde Küsnacht, die sich am Ziel orientiert, den Anteil an preisgünstigem Wohn- und Gewerberaum zu erhalten und genügend gemeindeeigenen Grund und Boden für die Wohlfahrt der Bevölkerung zur Verfügung zu halten. Küsnacht, 25. Juni 2019 Revidiert: 14. September 2019