Abstimmung 07. März 2021 Finanzinitiative

Gemeinde Küsnacht - Einzelinitiative

Änderung der Küsnachter Gemeindeordnung vom 26. November 2017 (in Kraft seit  1. Juli 2018) im Zusammenhang mit den Finanzbefugnissen des Gemeinderates.

Antrag:

Die Gemeindeordnung soll wie folgt angepasst werden           

                                                                                                                                             

Finanzbefugnis Gemeindeversammlung:

 Art. 14 Abs. 1   Die Gemeindeversammlung beschliesst über:

Ziff. 5.  den Erwerb von Grundeigentum und von beschränkten dinglichen Rechten im Wert von mehr als Fr. 10'000'000.– im Einzelfall sowie den Verkauf von Grundeigentum, die Belastung von Grundstücken mit beschränkten dinglichen Rechten oder den Verzicht auf beschränkte dingliche Rechte im Wert von mehr als Fr. 2'000'000.– (bisher Fr. 5'000'000.-) im Einzelfall bei Grundeigentum im Finanzvermögen.

Finanzbefugnisse Gemeinderat:

Art. 20 Abs.1   Der Gemeinderat ist zuständig für:

Ziff. 4.  den Erwerb von Grundeigentum und von beschränkten dinglichen Rechten im Wert von bis und mit Fr. 10'000'000.- im Einzelfall sowie den Verkauf  von Grundeigentum, die Belastung von Grundstücken mit beschränkten dinglichen Rechten oder den Verzicht auf beschränkte dingliche Rechte im Wert von bis und mit Fr. 2'000'000.-  (bisher Fr. 5'000'000.-) im Einzelfall bei Grundeigentum im Finanzvermögen.                                                                                                     

Stellungnahme des Initianten:

An der Urnenabstimmung vom  26.11.2017  hat die Stimmbürgerschaft über die Zusammenführung der politischen und der Schulgemeinde und über die neue Gemeindeordnung abgestimmt. Bestandteil des Gesamtpaketes war die Erhöhung der Finanzbefugnisse des Gemeinderates für die Veräusserung von gemeindeeigenen Grundstücken und Liegenschaften im Finanzvermögen von Fr. 2'000'000 auf Fr. 5'000'000.- im Einzelfall.

- 2 Warum soll jetzt wieder rückgängig gemacht werden, was die Gemeinde vor Kurzem beschlossen hat?

  • Im Rahmen der Urnenabstimmung gab es keine Möglichkeit, über diesen einzelnen Punkt abzustimmen.

  • Man wollte die neue GO wegen diesem einen Punkt nicht blockieren.

  • Der GR hat schon damals durchblicken lassen, dass man über die Finanzbefugnisse nochmals separat abstimmen könne.

  • Die Erhöhung der Finanzbefugnis von 2 auf 5 Mio hat schon vor der Abstimmung zu Diskussionen und ablehnenden Kommentaren geführt.

  • In neun von elf Gemeinden im Bezirk Meilen gelten Finanzkompetenzen zwischen Fr. 500'000 bis Fr. 2'000'000

Die Liegenschaftenpolitik und -strategie von Küsnacht orientiert sich am Ziel, den Anteil an preisgünstigem Wohn- und Gewerberaum zu erhalten und genügend gemeindeeigenen Grund und Boden für das Gemeinwohl der Bevölkerung zur Verfügung zu halten. Der renditeorientierte Handel mit Grund und Boden ist nicht vorgesehen. Liegenschaften und Landreserven sind das Tafelsilber einer Gemeinde. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag soll sichergestellt werden, dass die Veräusserung von gemeindeeigenen Grundstücken und Liegenschaften oder damit zusammenhängende Baurechts- oder Tauschverträge, deren Wert Fr. 2 Mio überschreitet, auch künftig dem Küsnachter Souverän zur Beurteilung vorgelegt werden.

Nicht tangiert von diesem Antrag ist die Finanzbefugnis des Gemeinderates für den Erwerb von Grundeigentum im Finanzvermögen bis zum Betrag von Fr. 10 Mio im Einzelfall.

Forch, 22.10.2020

Ueli Häfeli

Wangen 12

8127 Forch

           

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